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Nebenkostenabrechnung: Keine Ausschlussfrist bei Nachforderungen für Geschäftsräume  -  22.07.2010
Justizwaage.jpgAuch wenn ein Vermieter von Geschäftsräumen lange Zeit nur einen Teil der im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten einfordert, ergibt sich daraus keine Änderung der Vertragsverhältnisse und der Vermieter kann die Kosten innerhalb einer bestimmten Frist nachfordern. Im Unterschied zu Wohnraummieten gilt für die Nachforderungen auch keine Ausschlussfrist.

Lesen Sie unter www.deutsche-handwerks-zeitung.de wie die Richter des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema urteilten.

Quelle: Infostream der Handwerkskammer Karlsruhe

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