Glossar
| Begriff | Abschreibung |
|---|---|
| Erklärung | Abschreibungen dienen der Erfassung von rechnerischen Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände. Anhand der statistischen Lebensdauer des Vermögensgegenstandes kann ein Abschreibungssatz ermittelt und dem Wirtschaftsgut zugeordnet werden, so dass zum Ende einer Abrechnungsperiode der verminderte Wert ausgewiesen wird. Abschreibungen sind betriebliche Kosten und schmälern den Gewinn vor der Versteuerung. Im Sprachgebrauch werden Abschreibungen auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt. |












