
Neue Regelung: Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den EU-Beitrittsstaaten
Seit 01. Mai 2011 ist es EU-Bürgern erlaubt, ungeachtet ihres Wohnortes
in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen eine Beschäftigung
aufnehmen und ausüben zu dürfen wie die Angehörigen dieser Staaten. Die
neuen Regelungen gelten für Arbeitnehmer aus Estland, Lettland,
Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn...
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Gründer des Monats:
Mode Parc, Profi-Schneiderin, Karlsruhe
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